
Problematiken
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Allgemeines zur Verwaltung der Einzelschule
Die Schule hat viele administrative Aufgaben zu bewältigen, wobei die zunehmende Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf die Einzelschule ein politisch gewollter Prozess ist. Eine schnellere Lösung vor Ort, die Qualitätssteigerung der schulischen Leistungen und mehr Vielfalt im Schulwesen sollen die Folge sein.
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Hausverwaltung, Hausordnung, Hausrecht
Als Vertreter des Schulträgers und als Inhaber des Hausrechts kommt dem/r Schulleiter/-in eine Aufsichtspflicht zu, der er durch Kontrollgänge, Fragen und Anordnungen genügt. Der/die Schulleiter/-in ist gegenüber dem Schulträger für die Pflege, die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand des Schulgrundstücks, Schulgebäudes und Schulinventars verantwortlich.
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Haushalts- und Kassenführung
Im Zuge der Stärkung der Selbständigkeit und Profilbildung der Schule ist der Schulträger dazu übergegangen, den Schulen Globalbudgets zur Verfügung zu stellen, über die sie in eigener Verantwortung und orientiert an ihrem jeweiligen Profil bestimmen können.
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Urheberrecht
Die Schule ist verpflichtet, die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu beachten, die für sie durch die Nutzung neuer Kommunikationstechnologien zusätzlich an Bedeutung gewinnen. Gar nicht so einfach, da den Überblick zu behalten…!
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Internet-Aufritt der Schule
Es ist normal geworden, dass fast jede Schule heute über einen eigenen Internetauftritt verfügt, mit dem sie sich nach außen präsentiert. Auch hier gilt eine strikte Einhaltung der Urheberrechts- und Datenschutzbestimmungen.
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Von Schulen zu beachtendes Vergaberecht
Bei der Vielfalt der schulischen Verwaltungsaufgaben handelt es sich neben der äußeren Verwaltung der Schule um jene Verwaltungstätigkeit, die mit der Unterrichts- und Erziehungstätigkeit einhergeht. Verwaltungsaufgaben berühren darüber hinaus ganz unterschiedliche Rechtsbereiche, wie z.B. das Urheberrecht, dessen Bedeutung für die Schulen infolge der Nutzung neuer Medien an Bedeutung zunimmt.