
Rechte Dritter
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Schutzrechte bestehender Werke
Darf bei der Schöpfung eines neuen Werkes der/die Urheber/-in in fremde Schutzrechte eingreifen und stellt eine Wiedergabe von Marken als Benennung eine Schutzrechtsverletzung dar?
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Persönlichkeitsrechte müssen von Urhebern/-innen gewahrt werden
Sind Sie Urheber, müssen Sie darauf achten, dass Sie keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Was sind Persönlichkeitsrechtsverletzungen und wann liegen diese vor?
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Recht am eigenen Bild
Fotos, Portraits oder sonstige Abbildungen einer Person, auf welchen der/die Abgebildete erkennbar ist, dürfen regelmäßig nur mit Einwilligung des/der Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Dies folgt aus dem sogenannten Recht am eigenen Bild. Lediglich in Ausnahmefällen ist eine Einwilligung der abgebildeten Person nicht erforderlich. Diese Fälle sind jedoch sehr begrenzt.