
Online-Nutzung von Werken
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Worauf Sie bei der Online-Nutzung von Werken achten müssen
Fast alle Schulen haben inzwischen PCs und einen Internetanschluss. Das ermöglicht ganz neue Formen der Mediennutzung – auch für den Unterricht. Das müssen Sie als Schulleitung dazu wissen!
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Privilegierte Bildungseinrichtungen
Was ist mit dem Begriff Privilegierte Bildungseinrichtungen gemein? Was ist zulässig und wer wird als Bildungseinrichtung erfasst?
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Online-Nutzung für Unterrichtszwecke
Mit Blick auf die Digitalisierung an Schulen müssen Sie als Schulleitung wissen, wann die Online-Nutzung für Unterrichtszwecke zulässig ist und wozu Sie im Allgemeinen dienen. Was ist gesetzlich geregelt und was nicht?
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Welche Werke ohne Einwilligung für Unterrichtszwecke online genutzt werden dürfen
Dürfen Werke ohne Einwilligung im Unterricht genutzt werden? Wenn ja, welche und gibt es dazu ausgenommene Werke?
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Digitales Angebot des/der Rechteinhabers/-in nutzen
Ist die Online-Nutzung für Unterrichtszwecke ohne Einwilligung des/der Rechteinhabers/-in zulässig? Wird dazu eine Empfehlung ausgesprochen?
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Zulässige Handlungen der Online-Nutzung
Gestattet das Gesetz die öffentliche Zugänglichmachung, d.h. das Ablegen eines Werkes auf einem Server mit der Möglichkeit des Zugriffs von anderen Rechnern, sind verschiedene Vorbereitungshandlungen erforderlich.
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Abgrenzung des Personenkreises bei der Online-Nutzung
Gespeicherte Werke dürfen nur in einem abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern/-innen zugänglich gemacht werden. Was Sie dabei beachten müssen!
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Vergütung für die Rechtehaber/-innen
Ist eine Schule dazu verpflichtet den Rechteinhabern für den Zugriff zu einem Werk eine angemessene Vergütung zu zahlen und müssen Sie sich als Schulleitung oder Lehrkraft darum kümmern?