
Privatschulen im deutschen Schulwesen
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Begriff der Privatschule
Die Privatschule ist wie die öffentliche Schule eine organisierte, auf eine Mindestdauer angelegte Einrichtung, in der Schüler/-innen durch planmäßiges gemeinsames Lernen in mehreren Fächern bestimmte Bildungs- und Erziehungsziele verfolgen. Dieser institutionelle Schulbegriff hat zur Folge, dass private Bildungsangebote im frühkindlichen („vorschulischen“) Bereich, insbesondere Kindertagesstätten, von vornherein nicht als Schulen anzusehen sind.
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Für und Wider der Privatschule
Von jeher hat die Privatschule ihre Stärke daraus gezogen, Unzulänglichkeiten des öffentlichen Schulwesens auszugleichen. Kein Wunder, dass sie seit dem Entstehen des modernen Staates immer wieder heftig umstritten gewesen ist. Dem Etatismus gleich welcher Prägung erschien sie stets als Fremdkörper, als Gefährdung der Allzuständigkeit des Staates.
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Quantitative Bedeutung der Privatschulen
Die Zeiten, in denen Privatschulen nur eine marginale Rolle spielten, sind vergangen. Während etwa von 2000 bis 2005 die Anzahl der Schulen insgesamt um 18 % sank, stieg der die Anzahl der Privatschulen im gleichen Zeitraum um 43 %.
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Trägerorganisationen von Privatschulen
Ordensschulen, Freie Waldorfschulen, Freie Alternativschulen, Montessori-Schulen, Internationale Schulen – Trägerorganisationen gibt es im Privatschulbereich viele.
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Gemeinnützigkeit von Privatschulen
Die meisten Privatschulen sind gemeinnützige Schulen, denen es nicht auf Gewinnerzielung, sondern auf Förderung pädagogischer, auch religiöser oder weltanschaulicher Ziele ankommt.
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Rechtsgrundlagen und das Grundrecht der Privatschulfreiheit
Das Grundgesetz räumt nicht nur ein subjektives öffentliches Recht auf Errichtung und Betrieb einer Privatschule ein; es garantiert darüber hinaus der Privatschule als Institution ihren Bestand und eine ihrer Eigenart entsprechende Verwirklichung.