
Ergänzungsschulen
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Ergänzungsschulen – Begriff
Privatschulen, die nicht als Ersatz für öffentliche Schulen dienen, sind Ergänzungsschulen. Sie haben nach Aufgabe, Lehrgegenstand und Organisationsform schulischen Charakter, doch entsprechen sie nicht den im Schulwesen des jeweiligen Landes vorhandenen oder grundsätzlich vorgesehenen Schularten.
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Rechtlicher Unterschied zur Ersatzschule
Zwar muss die Ergänzungsschule wie jede Privatschule den allgemeinen polizeirechtlichen Anforderungen entsprechen. Während aber die Ersatzschule der Genehmigung bedarf, kann die Ergänzungsschule ohne Genehmigung errichtet werden. Nach den Regelungen der Länder ist lediglich eine Anzeige über die Betriebsaufnahme erforderlich.
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Schulaufsicht über die Privatschulen
Soweit einer Ersatzschule durch staatliche Anerkennung Hoheitsrechte verliehen sind, ist es Aufgabe der Schulaufsicht zu gewährleisten, dass die für öffentliche Schulen geltenden staatlichen Prüfungs- und Versetzungsvorschriften eingehalten werden.