
Elternvertretung
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Elternvertretung – Allgemeine Rechtslage
Die elterlichen Beteiligungsrechte haben durch den Ausbau der Rechtspositionen der Schüler/-innen und durch die Vorverlegung des Volljährigkeitsalters zwar nicht absolut, jedoch relativ an Gewicht eingebüßt. Die Mitwirkung der Eltern kommt vor allem bei den allgemeinbildenden Schulen zum Zuge.
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Aufgabe der Elternvertretung
Die Aufgaben der Elternvertretung betreffen die Gestaltung der schulischen Arbeit und die Verwirklichung der Schulziele. Hinzu kommen die Sicherung der elterlichen Rechte, die Wahrung der Interessen ihrer Kinder in und gegenüber der Schule sowie die Pflege einer Erziehungsgemeinschaft zwischen Elternhaus und Schule.
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Elternvertretung und Beiräte an berufsbildenden Schulen
In den meisten Ländern finden die Regelungen über die Elternvertretung auch auf die berufsbildenden Schulen Anwendung, jedoch in etwas anderem Ausmaß.
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Elternvertretungen oberhalb der Schulebene
Gremien der Elternvertretung auch oberhalb der Einzelschule gibt es in den meisten Ländern. Der Organisationsaufbau erfolgt zumeist stufenförmig: Schulelternbeirat, Kreis- bzw. Stadtelternbeirat (Gesamtelternrat), Landeseltern(bei)rat.
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Besonderheiten der Schulverfassungen der Länder
In den verschiedenen Bundesländern werden Schulkonferenzen unterschiedlich gewählt, sind unterschiedlich zusammengesetzt und unterscheiden sich in ihren Befugnissen.