-
Besondere Rechtsfragen innerhalb der Schülervertretung
Schülervertreter/-innen haben sich trotz ihres Mandats der entschiedenen Vertretung der Schülerinteressen so zu verhalten, dass die Schule ihre Aufgabe erfüllen kann. Sie verletzen ihre Pflichten, wenn sie ausschließlich den Konflikt suchen und sich nicht bemühen, Meinungsverschiedenheiten konstruktiv zu lösen.
-
Zur allgemeinen Rechtslage der Schülervertretung
Die Beteiligung der Schüler/-innen an den Maßnahmen und Entscheidungen der Schule war in den ersten beiden Jahrzehnten des Bestehens der Bundesrepublik Deutschland schwach entwickelt. Die Schülermitverantwortung oder Schülermitverwaltung (abgekürzt: SMV) war mit nur geringen Rechten und Zuständigkeiten ausgestattet. Seither, nicht zuletzt in der Nachwirkung der studentischen Protestbewegung, hat sich die Lage deutlich geändert.
-
Aufgaben der Schülervertretung
Allgemeine Aufgabe der Organe der Schülervertretung ist die Förderung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule, die Mitwirkung bei der Verwirklichung der Schulziele und die Vertretung der Schülerinteressen gegenüber Schulleitung, Lehrkräften und Schulbehörden. Doch können die Vertretungsorgane auch im außerschulischen Raum tätig werden und in die Öffentlichkeit hineinwirken.
-
Schülervertretungen oberhalb der Schulebene
Aufgabe der örtlichen und überörtlichen Vertretungsorgane ist es, die Arbeit der einzelnen Schülervertretungen zu unterstützen und die Interessen der Schüler/-innen, die sie repräsentieren, geltend zu machen.
-
Elternvertretung - Allgemeine Rechtslage
Die elterlichen Beteiligungsrechte haben durch den Ausbau der Rechtspositionen der Schüler/-innen und durch die Vorverlegung des Volljährigkeitsalters zwar nicht absolut, jedoch relativ an Gewicht eingebüßt. Die Mitwirkung der Eltern kommt vor allem bei den allgemeinbildenden Schulen zum Zuge.
-
Elternvertretung und Beiräte an berufsbildenden Schulen
In den meisten Ländern finden die Regelungen über die Elternvertretung auch auf die berufsbildenden Schulen Anwendung, jedoch in etwas anderem Ausmaß.
-
Aufgaben der Elternvertretung
Die Aufgaben der Elternvertretung betreffen die Gestaltung der schulischen Arbeit und die Verwirklichung der Schulziele. Hinzu kommen die Sicherung der elterlichen Rechte, die Wahrung der Interessen ihrer Kinder in und gegenüber der Schule sowie die Pflege einer Erziehungsgemeinschaft zwischen Elternhaus und Schule.
-
Elternvertretungen oberhalb der Schulebene
Gremien der Elternvertretung auch oberhalb der Einzelschule gibt es in den meisten Ländern. Der Organisationsaufbau erfolgt zumeist stufenförmig: Schulelternbeirat, Kreis- bzw. Stadtelternbeirat (Gesamtelternrat), Landeseltern(bei)rat.
-
Besonderheiten der Schulverfassungen der Länder
In den verschiedenen Bundesländern werden Schulkonferenzen unterschiedlich gewählt, sind unterschiedlich zusammengesetzt und unterscheiden sich in ihren Befugnissen.