
Schulleitung
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Die allgemeine Rechtslage in puncto Schulleitung
Der/die Schulleiter/-in ist das gegenüber der Öffentlichkeit, aber auch gegenüber dem Schulträger und den Schulbehörden, am deutlichsten in Erscheinung tretende Organ der Schule. Informieren Sie sich über die Rechtslage!
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Bestellung des/r Schulleiters/-in
Die Ernennung des/r Schulleiters/-in, der grundsätzlich eine Ausschreibung der freien Stelle vorauszugehen hat, ist Sache der Schulaufsichtsbehörde. Während früher eine Schulleiterstelle üblicherweise im Wege der Beförderung unmittelbar auf Lebenszeit besetzt wurde, besteht heutzutage die Möglichkeit, ein Amt mit leitender Funktion zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe zu übertragen.
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Aufgaben der Schulleitung
Der Aufgabenkreis der Schulleitung umfasst die unmittelbare Führung im Unterrichts- und Erziehungs-, Verwaltungs- und Ordnungsbereich sowie die Vertretung der Schule nach außen. Die konkreten Aufgaben finden Sie in den Schulgesetzen und Dienstordnungen der Länder katalogartig aufgezählt.
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Konfliktmöglichkeiten im Schulleitungsalltag
Bei der Wahrnehmung seiner vielfältigen Aufgaben kann der/die Schulleiter/-in leicht in Konflikte geraten: Zum einen in interne Konflikte mit Lehrkräften, zum anderen in externe Spannungen im Verhältnis zu Eltern und Schülern/-innen, deren Forderungen er die Rechte der Schule und der Lehrkräfte entgegensetzen muss.