
Rechtsstellung
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Anstalts- und Behördencharakter der Schule
Die Doppelnatur der Schule, primär pädagogische Einrichtung, zugleich öffentliche Verwaltungsinstitution, führt im Alltag oft zu Schwierigkeiten. Es droht die Gefahr, dass über der Verwaltungsfunktion die pädagogische Aufgabe zu kurz kommt.
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Pädagogische Eigenverantwortung der Schule
Die Schule hat vor allem in ihrer pädagogischen Arbeit weitgehende Freiheiten, aber auch in der Ordnung des Schullebens und der Fürsorge für die Schüler/-innen. Die Wahrnehmung der schulischen Eigenverantwortung obliegt unmittelbar der Schulleitung und den Konferenzen, mittelbar jeder Lehrkraft in Ausübung ihrer pädagogischen Freiheit.
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Schulverfassung als Organisationsbegriff
Als Schulverfassung bezeichnet man die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die innere Organisation der Schule, ihre Organe und die Mitwirkung der an ihr beteiligten Personen regeln.