
Schulpflicht für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
-
Anspruch auf sonderpädagogische Förderung
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bedürfen zur Gewährleistung ihrer körperlichen, sozialen, emotionalen und kognitiven Entwicklung besonderer Hilfen und haben deshalb Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.
-
Grundsatz der Inklusion
Gemäß dem Grundsatz der Inklusion haben Eltern von Schülern/-innen mit Behinderungen in der Regel einen Anspruch darauf, ihr Kind auf eine allgemeine Schule zu schicken; sie können sich allerdings auch für den Besuch einer Förderschule entscheiden.
-
Heimunterbringung von Schülern/-innen mit Behinderungen
Wenn es erforderlich ist, kann ein/e behinderte/r Schüler/-in mit Zustimmung der Eltern in einem Heim oder in Familienpflege untergebracht werden. Die Entscheidung trifft die Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit dem Jugendamt.