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Versicherungsschutz und schulische Handlungsfelder
Sie als Schulleitung, als auch das Kollegium müssen die Kenntnisse darüber haben, wann der Versicherungsschutz für Schüler gesetzlich besteht. Gilt dabei auch die Aufsichtspflicht? Für Sie werden zudem praxisnahe Beispiele anhand von schulischen Handlungsfeldern zur Rechtslage gegeben.
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Grundlagen des Unfallversicherungsschutzes
Der Versicherungsträger ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig und muss bestimmt werden. Zudem werden aus der Statistik „Schülerunfallgeschehen 2009” die gesetzliche Unfallversicherung an einigen Zahlen verdeutlicht und Sie erhalten einen Einblick in den versicherten Personenkreis. Außerdem müssen Sie als Schulleitung wissen, wann Anspruch auf Leistungen der Schülerunfallversicherung besteht.