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Unterscheidung der Schulen nach der Kostenträgerschaft
Die Schulen lassen sich in staatliche, kommunale und staatlich-kommunale Schulen gliedern, was die Kostenträgerschaft anbelangt.
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Sachkosten im Rahmen der Schulfinanzierung
Zu den vom Schulträger zu übernehmenden Sachkosten zählen neben den Aufwendungen für die laufende Verwaltung, die Innenausstattung und die Lehrmittel der Schule insbesondere die Schulbaukosten. Immer wieder kommt es hier zu Streitigkeiten.
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Kultus- und Schulhaushalt
Bei der Ermittlung des Kultus- und Schulhaushaltes ergibt sich die Besonderheit, dass das am 1. Januar beginnende Haushaltsjahr und das jeweils am 1. August beginnende Schuljahr nicht übereinstimmen; dies hat zur Folge, dass der Bedarf der Schulen weit im Voraus ermittelt werden muss.
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Personalkosten im Rahmen der Schulfinanzierung
Die Aufwendungen für das lehrende Personal machen den mit Abstand größten Budgetposten in den Landesausgaben für die Schulfinanzierung aus. In der Regel übernimmt das Land die Besoldung und Versorgung der Lehrkräfte.
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Auf dem Weg zur finanziellen Eigenständigkeit der Schule
Die selbstständige Bewirtschaftung einer Schule mit dezentraler Ressourcenverwaltung und Budgetierung bedeutet eine zusätzliche Arbeitsbelastung für die Schulleitung. Die Schulen können diesen Aufgaben nur gerecht werden, wenn sie mit qualifiziertem Verwaltungspersonal ausgestattet sind.
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Schulträgerschaft, dienstrechtliche Zuordnung der Lehrkräfte, Schulfinanzierung: Übersicht über die Länder
Die Übersicht stellt in geraffter Form die dienstrechtliche Zuordnung der Lehrkräfte und die Besonderheiten bei der Auswahl der Schulleiter/-innen sowie die Schulfinanzierung einschließlich der Möglichkeiten der selbständigen Bewirtschaftung der Schulen Land für Land dar.