
Deutsche Auslandsschulen, Europäische Schulen
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Deutsche Auslandsschulen
Deutsche Schulen im Ausland dienen nicht nur der schulischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen deutscher Staatsangehöriger, die ihren Wohnsitz vorübergehend im Ausland haben, sondern darüber hinaus der Förderung der deutschen Sprache sowie der Begegnung mit der Kultur und Gesellschaft des jeweiligen Sitzlandes der Schule und der Stärkung des Studien-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Deutschland.
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Lehrerinnen und Lehrer im Auslandsschuldienst
Auslandsdienstlehrkräfte sind entsprechend den Zielen des deutschen Auslandsschulwesens „in besonderem Maße Vertreter der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik“. Es handelt sich um verbeamtete oder unbefristet tarifvertraglich beschäftigte Lehrkräfte aus dem inländischen Schuldienst, die beide Lehramtsprüfungen erfolgreich abgelegt haben. Möchte ein/e Lehrer/-in an einer deutschen Schule im Ausland unterrichten, ist auf dem Dienstweg beim Kultusministerium ein Antrag für eine Bewerbung in den Auslandsschuldienst zu stellen.
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Europäische Schulen
Europäische Schulen sind unselbständige Anstalten der Institution Europäische Schulen, die als öffentliche Anstalt internationalen Rechts Rechtspersönlichkeit besitzt. Sie dienten ursprünglich allein der schulischen Versorgung der Kinder von Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften, haben sich aber inzwischen einem erweiterten Schülerkreis geöffnet.