
Reichweite und Grenzen
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Schulische Erziehungsziele
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schulen besteht nicht nur in der Vermittlung von Wissensstoff, sondern hat auch zum Ziel, den/die einzelne/n Schüler/-in zu einem selbstverantwortlichen Mitglied der Gesellschaft heranzubilden.
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Staatlicher Erziehungsauftrag und elterliches Erziehungsrecht
Die gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule ist in einem „sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken“ zu erfüllen. Der Staat muss die Verantwortung der Eltern für den Gesamtplan der Erziehung ihrer Kinder achten und für die Vielfalt der Anschauungen in Erziehungsfragen so weit offen sein, wie es sich mit einem geordneten staatlichen Schulwesen verträgt.
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Lehrpläne, Bildungsstandards, Schulbücher
Um die Bildungsziele im schulischen Unterricht wirksam werden zu lassen, trifft der Staat Festlegungen durch Lehrpläne oder Bildungsstandards und unterwirft die in den verschiedenen Fächern verwendeten Schulbücher einem Genehmigungsverfahren.