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Religiöse Bezüge in den Organisationsformen der öffentlichen Schulen
Die öffentlichen Schulen in Deutschland sind in der Regel Gemeinschaftsschulen, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Sie sind einerseits offen für die christlichen Bekenntnisse, andererseits schalten sie weltanschaulich-religiöse Zwänge so weit wie möglich aus und geben Raum für eine sachliche Auseinandersetzung mit allen religiösen und weltanschaulichen Auffassungen.
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Ethikunterricht
Ethikunterricht als verbindliche Alternative zum Religionsunterricht ist zulässig, wenn er als gleichwertiges Fach eingerichtet wird. Dies setzt voraus, dass schwerpunktmäßig vergleichbare Erziehungsziele, wie verantwortungs- und wertbewusstes Verhalten, angestrebt werden und beide Fächer darauf angelegt sind, ethische Mindeststandards zu überliefern und zu festigen.
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Schulgebet und Gebet in der Schule
Die schwindende Bindung junger Menschen durch das Christentum findet auch im Bedeutungsverlust des gemeinsamen Schulgebets Ausdruck, das an christlichen Gemeinschaftsschulen kaum noch eine Rolle spielt. Ganz anders sieht die Angelegenheit unter muslimischen Schülern/-innen aus.
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Grundlagen zum Thema Religion in der Schule
Die zunehmende Entchristlichung der Gesellschaft und das Vordringen anderer Religionen, insbesondere des Islam, hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Mitte der 90er Jahre dazu bewegt, dem in der Schule zu beachtenden Neutralitätsgebot einen eher distanzierenden Bedeutungsgehalt zuzuweisen.
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Staatlicher Erziehungsauftrag und elterliches Erziehungsrecht
Die gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule ist in einem „sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken“ zu erfüllen. Der Staat muss die Verantwortung der Eltern für den Gesamtplan der Erziehung ihrer Kinder achten und für die Vielfalt der Anschauungen in Erziehungsfragen so weit offen sein, wie es sich mit einem geordneten staatlichen Schulwesen verträgt.
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Lehrpläne, Bildungsstandards, Schulbücher
Um die Bildungsziele im schulischen Unterricht wirksam werden zu lassen, trifft der Staat Festlegungen durch Lehrpläne oder Bildungsstandards und unterwirft die in den verschiedenen Fächern verwendeten Schulbücher einem Genehmigungsverfahren.