
Staatliche Schulbehörden
-
Staatliche Schulbehörden – Allgemeiner Aufbau
Die Schulaufsicht wird von den Behörden der staatlichen Schulverwaltung (Schulbehörden, Schulaufsichtsbehörden) wahrgenommen. Sie ist heute in den meisten Ländern zweistufig organisiert. Eine dreistufige Gliederung gibt es nur noch in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen.
-
Schulaufsichtsbeamte/-innen
Es bestehen keine spezifischen pädagogischen Qualitätsanforderungen für die in den Schulbehörden tätigen verwaltungsfachlichen Beamten des höheren Dienstes, ebenso wenig wie für die in der allgemeinen Verwaltung der Schulaufsichtsbehörden tätigen anderen Mitarbeiter/-innen.