
Kommunale Mitwirkung und Übersicht zu Schulbehörden
-
Schulämter
Die untere Schulaufsicht in den Landkreisen und in den kreisfreien Städten der Flächenländer obliegt in Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein den Schulämtern. Die Schulämter in Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sind demgegenüber reine Staatsbehörden, arbeiten aber mit den Kreisen zusammen.
-
Beauftragung kommunaler Fachbeamter
Die Bestellung zum Schulaufsichtsbeamten/zur Schulaufsichtsbeamtin setzt fachliche Eignung voraus; zuständig für die Funktionsübertragung ist die oberste Schulaufsichtsbehörde (Ministerium für Bildung).
-
Übersicht über die Schulbehörden in den Ländern
In der Darstellung des Behördenaufbaus werden jeweils die unteren Schulbehörden, bei dreistufig organisierter Schulaufsicht die Schulbehörden der Mittelstufe (obere Schulbehörden) und schließlich die Schulbehörde der Ministerialstufe (oberste Schulbehörde) aufgeführt.