
Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht
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Fachaufsicht über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit
Schulaufsicht ist in erster Linie Fachaufsicht über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie erstreckt sich auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der den Schulen zugewiesenen Aufgaben. Die Fachaufsicht besteht gegenüber allen öffentlichen Schulen in gleichem Umfang, unabhängig davon, wer Schulträger ist.
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Dienstaufsicht über das Personal
Bei der Dienstaufsicht handelt es sich um die zweite Säule der Schulaufsicht, die sich auf die Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal erstreckt.
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Rechtsaufsicht innerhalb der Schulaufsicht
Die Rechtsaufsicht zählt ebenfalls zur Schulaufsicht. Diese wendet sich im Gegensatz zur Fachaufsicht nicht an die Schule, sondern an den (kommunalen) Schulträger.
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Aufsicht über Privatschulen und private Unterrichtseinrichtungen
Die Gewährleistung des Grundrechts der Privatschulfreiheit und die damit einhergehende Garantie der Privatschule als Institution setzt der staatlichen Aufsicht über die Privatschulen Schranken.