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Fachaufsicht über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit
Schulaufsicht ist in erster Linie Fachaufsicht über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie erstreckt sich auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der den Schulen zugewiesenen Aufgaben. Die Fachaufsicht besteht gegenüber allen öffentlichen Schulen in gleichem Umfang, unabhängig davon, wer Schulträger ist.
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Rechtsaufsicht innerhalb der Schulaufsicht
Die Rechtsaufsicht zählt ebenfalls zur Schulaufsicht. Diese wendet sich im Gegensatz zur Fachaufsicht nicht an die Schule, sondern an den (kommunalen) Schulträger.
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Dienstaufsicht über das Personal
Bei der Dienstaufsicht handelt es sich um die zweite Säule der Schulaufsicht, die sich auf die Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal erstreckt.
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Staatliche Schulbehörden - Allgemeiner Aufbau
Die Schulaufsicht wird von den Behörden der staatlichen Schulverwaltung (Schulbehörden, Schulaufsichtsbehörden) wahrgenommen. Sie ist heute in den meisten Ländern zweistufig organisiert. Eine dreistufige Gliederung gibt es nur noch in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen.
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Schulaufsichtsbeamte/-innen
Es bestehen keine spezifischen pädagogischen Qualitätsanforderungen für die in den Schulbehörden tätigen verwaltungsfachlichen Beamten des höheren Dienstes, ebenso wenig wie für die in der allgemeinen Verwaltung der Schulaufsichtsbehörden tätigen anderen Mitarbeiter/-innen.
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Übersicht über die Schulbehörden in den Ländern
In der Darstellung des Behördenaufbaus werden jeweils die unteren Schulbehörden, bei dreistufig organisierter Schulaufsicht die Schulbehörden der Mittelstufe (obere Schulbehörden) und schließlich die Schulbehörde der Ministerialstufe (oberste Schulbehörde) aufgeführt.
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Beauftragung kommunaler Fachbeamter/-innen
Die Bestellung zum Schulaufsichtsbeamten/zur Schulaufsichtsbeamtin setzt fachliche Eignung voraus; zuständig für die Funktionsübertragung ist die oberste Schulaufsichtsbehörde (Ministerium für Bildung).