
Recht der Europäischen Union
-
Neuerungen durch den Vertrag von Lissabon
Mit dem Vertrag von Lissabon 2009 ist die fünfte große europäische Vertragsreform in Kraft getreten. Der Vertrag räumt einer europäischen Bildungspolitik insoweit ein stärkeres Gewicht ein, als er ein hohes Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung zum ausdrücklichen Ziel der EU erklärt.
-
Entwicklung bis zum Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon
Durch seine integrationsfreundliche Rechtsprechung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu beigetragen, eine Ausdehnung der Einwirkungsmöglichkeiten der europäischen Organe auch in Bildungsfragen zu befördern.
-
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Allgemeine Bildung und berufliche Bildung
Der Aufbau eines europäischen Bildungswesens ist der EU versagt – sie kann lediglich fördernde und ergänzende Maßnahmen ergreifen. Für die Ausgestaltung der Bildungspolitik bleiben vorrangig die Mitgliedstaaten zuständig.
-
Besondere Bildungsregelungen im Primärrecht
Bildungsfragen berühren nicht nur eine Vielzahl anderer Politikbereiche, in denen die Union über Kompetenzen verfügt, sondern sie betreffen auch die im europäischen Primärrecht den Unionsbürgern/-innen garantierten Grundfreiheiten.
-
Die Europäische Grundrechtecharta
Zwar wird mit der Grundrechtecharta schon jetzt ein konkretes Recht auf Bildung durch das Europäische Unionsrecht normiert; ob diesem Recht in Zukunft jedoch ein Gewährleistungsgehalt entnommen werden wird, der über Landesverfassungen und Schulgesetze hinausgeht, ist noch offen.
-
Europa 2020-Strategie, Kopenhagen-Prozess und Europäischer Qualifikationsrahmen
Europa 2020-Strategie und Kopenhagen-Prozess stellen Möglichkeiten gemeinsamen Handelns der Mitgliedstaaten dar. Erklärtes Ziel dabei ist, „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“.