
Grundgesetz und Schule
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Grundgesetz und Schule – Art. 7 GG
Art. 7 GG als einziger Schulartikel des Grundgesetzes enthält keine umfassende Ordnung des Schulwesens, sondern regelt nur Einzelfragen des Schulwesens, wie z.B. die Schulaufsicht des Staates, den Religionsunterricht oder das Privatschulrecht.
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Strukturprinzipien der Verfassung und Grundrechte
Die Anwendung der Strukturprinzipien des Rechtsstaates, der Demokratie und des Sozialstaates sowie der Grundrechtsnormen auf das Schulwesen ermöglicht, das Gerüst eines Schulrechts mit Verfassungsqualität zu entwickeln, das jeder gesetzlichen Regelung vorgegeben ist.
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Wesentlichkeitslehre
Die Bedeutung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Wesentlichkeitslehre liegt darin, dass sie dem Vorbehalt des Gesetzes auch im Schulverhältnis Geltung verschafft und ihn auf die gesamte Tätigkeit des Staates im Schulwesen ausdehnt.