-
Was darf ich und was nicht? – Grundsätzliche Einordnung von Datenschutz
Im Bereich des Datenschutzes gibt es einige Punkte die Sie als Schulleitung beachten müssen, u.a. die Amtspflicht zur Verschwiegenheit oder das Verbot der Weitergabe von Dienst- und Privatgeheimnissen. Auch gibt es Schutzregelungen außerhalb des Datenschutzes. Im folgenden Artikel werden Ihnen wichtige Punkte und Hinweise erläutert.
-
Die Änderungen der DSGVO gegenüber der alten Rechtslage – Die neuen Pflichten Ihrer Schule
Neue Rechtslage, neue Pflichten für Sie als Schulleitung! Mit dem vorliegenden Artikel werden rechtliche Erläuterungen und Hinweise gegeben, um Sie und Ihre Schule bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung in der Praxis zu unterstützen.
-
Achtung, Datenschutz! – WhatsApp-Gruppen mit Eltern
Während die Digitalisierung des Unterrichts vielerorts noch auf sich warten lässt, hat sie an anderer Stelle bereits Einzug gehalten: Statt der Telefonkette haben viele Klassenverbände heutzutage eine eigene WhatsApp-Gruppe, in der Informationen ausgetauscht werden. Aber Vorsicht beim Einrichten solcher Gruppen – hier ist der Datenschutz zu beachten!
-
Die Herausforderung meistern – Umgang mit Datenschutz an Ihrer Schule
Die Umsetzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ist für Sie eine beachtliche Herausforderung in unserer datendurchströmten Zeit. Das geht an allen Schulen nicht vorbei und betrifft dort sowohl das rechtskonforme Handeln der Verantwortlichen als auch die notwendige Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für ihren eigenen Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Datenschutz-Grundverordnung will diesem Grundrecht wieder auf die Beine helfen und zwingt zu Veränderungen – im Interesse eines jeden von uns.
-
Verschärfung des Datenschutzrechts – Was bedeutet das für Sie?
Am 25. Mai 2018 trat die neue EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Kraft, die das bisherige Datenschutzrecht noch einmal spürbar verschärft. Auch Ihre Schule sollte diesen Anlass noch einmal nutzen, um zu prüfen, ob die angewendeten Methoden in der Praxis ausreichend sind, um sich vor den gestiegenen Bußgeldern zu schützen.
-
Wie viel Datenschutz muss sein? – Der Portfolio-Ordner
Früher waren die alles entscheidenden Dokumente, die es während der Schulzeit gab, die Zeugnisse. Heutzutage geht der Anspruch deutlich weiter, da nicht nur Noten das widergeben, was Schüler-/innen leisten, sondern auch die Art und Weise beachtet werden soll, wie sie das tun. Dafür gibt es den Portfolio-Ordner. Was gilt hier aber hinsichtlich des Datenschutzes?
-
Schülerdaten – Ihr Informationsbedarf von Schule und Schulverwaltung
Sie als Schulleitung als auch Ihr Kollegium sind auf personenbezogene Daten von Schüler/-innen angewiesen und brauchen diese um z.B. Aufgaben zu erfüllen. Für welche Aufgaben Sie welche Daten benötigen und wo diese festgehalten werden können erfahren Sie in diesem Artikel.
-
Datenschutzrechtliche Neuerungen – Rollen und Haftung bei Datenschutzverstößen
Die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt Sie und Datenschutzbeauftragten Ihrer Schulen vor neue Herausforderungen. Sie sind mit Themen konfrontiert, für die sie nicht originär ausgebildet sind. Was sind die Neuerungen und wie gehen Sie damit in der Praxis um?
-
Ein bisschen Geschichte für Sie – Schulrelevantes Datenschutzrecht vom Volkszählungsurteil 1983 bis zur Datenschutz-Grundverordnung 2018
In diesem Artikel machen Sie eine Reise durch die Geschichte des Datenschutzes von 1983 bis zur neuen DSGVO von 2018. Sie erhalten Informationen über die Entwicklung und die Verwirklichung des Datenschutzes in der Schule.