
Das Schulverhältnis als Rechtsverhältnis
-
Allgemeines zum Schulverhältnis als Rechtsverhältnis
Das Schulverhältnis, das mit der Aufnahme des/r Schülers/-in in die Schule beginnt und mit seiner Entlassung aus der Schule endet, umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Beziehungen zwischen der Schule einerseits, dem/r Schüler/-in (und seinen Eltern) andererseits.
-
Inhalt des Schulverhältnisses
Die beiderseitigen Rechte und Pflichten im Schulverhältnis ergeben sich aus den Schulgesetzen und den sie konkretisierenden sonstigen Vorschriften. Aufgabe und Pflicht der Schule ist es, durch Unterricht und Erziehung dazu beizutragen, dass der Schüler seine geistigen, seelischen und körperlichen Anlagen entfaltet. Die Plichten der Schüler/-innen und Eltern bestehen hingegen vor allem in Verhaltensplichten.
-
Schranken des Schulverhältnisses
Die grundrechtlich geschützten Freiheiten der Schüler/-innen dürfen von der Schule nur nach Maßgabe des Gesetzes begrenzt werden. Stets ist das rechtsstaatliche Übermaßverbot zu beachten.
-
Das Schulverhältnis in Heimen
Die Heimerziehung geht über die Schulerziehung hinaus, weil sie auch das außerschulische Alltagsleben bestimmt, das der Schule verschlossen bleibt.