Das Schulwesen

Aufbau und Gliederung des Schulwesens

Das Schulwesen in Deutschland wird grundlegend eingeteilt. Es gibt allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, sowie Pflicht- und Wahlschulen. Auch das frühkindliche Bildungswesen mit Kita und Vorklasse zählt mit zum Aufbau des Schulwesens. Zweiter Bildungsweg, Inklusion von förderbedürftigen Schülern/-innen und Ausbau von Ganztag fallen ebenfalls in den Bereich der Schulgliederung.

  • Schularten mit einem Bildungsgang

    Schularten mit einem Bildungsgang, bei denen der gesamte Unterricht auf einen bestimmten Abschluss bezogen ist, sind die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium. Sie sind von Schulen mit mehreren Bildungsgängen, wie den Gesamtschulen zu unterscheiden.

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  • Schularten mit mehreren Bildungsgängen

    Schularten mit mehreren Bildungsgängen sind die Gesamtschule, welche die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums einschließt, sowie mehrere Varianten einer Schulart, in der die nichtgymnasialen Bildungsgänge pädagogisch und organisatorisch zusammengefasst sind.

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  • Studienqualifizierende Bildungsgänge

    Studienqualifizierende Bildungsgänge eröffnen ihren Absolventen den Zugang zu einem Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule oder an einer Fachhochschule. Zu unterscheiden sind die gymnasiale Oberstufe, das berufliche Gymnasium oder Fachgymnasium, die Fachoberschule und die Berufsoberschule.

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  • Berufsqualifizierende Bildungsgänge

    Auf den Eintritt in bestimmte Berufe sollen berufsqualifizierende Bildungsgänge Jugendliche fachlich vorbereiten und gleichzeitig ihre Persönlichkeitsentwicklung fördern. Berufsqualifikationen können in Berufsschulen teilzeitlich, oder in beruflichen Vollzeitschulen (Berufsfachschule, Berufsaufbauschule und Fachschule) erworben werden.

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  • Die neuen Regelungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulgesetzen der Länder

    lle Länder haben ihre Schulgesetze in Richtung inklusiver Bildung novelliert und dabei die Inklusionsverpflichtung nicht auf bestimmte Schularten eingeschränkt. Es fällt jedoch auf, dass sie sich für eine Pluralität der Lernorte entschieden haben. Ein radikaler Systemwechsel auf dem Gebiet der sonderpädagogischen Förderung hat also in Deutschland bislang nicht stattgefunden.

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  • Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Maßgaben

    Die Grundgesetzänderung 1994 hatte in verfassungsrechtlicher Hinsicht erhebliche Bedeutung für die Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung im deutschen Schulwesen. Es wurde die Ergänzung hinzugefügt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

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  • Heimbetreuung für Schüler/-innen

    Bei der Heimbetreuung von Schüler/-innen sind folgende Einrichtungen zu unterscheiden: Schülerheime, Heimschulen und Schullandheime.

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  • Ganztagsschule

    Der Abschied von der tradierten Halbtagsschule durch die Einführung der Ganztagsschule bringt große Änderungen im deutschen Schulwesen mit sich. Berufstätige Eltern werden durch die längeren Betreuungszeiten der Kinder sinnvoll unterstützt und besonders leistungsschwächere Kinder und Kinder mit Migrationshintergrund profitieren vom Ganztag.

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  • Gliederungen innerhalb der Schule

    Als Grundeinheit innerhalb der Schule gilt die nach Alter und Leistungsstand der Schüler/-innen organisierte Klasse. Daneben gibt es auch Gruppierungen innerhalb einer Klasse (Arbeitsgruppen, Arbeitsgemeinschaften) oder solche, die den Klassenrahmen sprengen (Lerngruppen, Leistungsgruppen, Kurse im Rahmen der gymnasialen Oberstufe).

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