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Schulgesetze und sonstige Rechtsquellen
Während die Schulgesetzgebung sich ursprünglich damit begnügt hat, einzelne regelungsbedürftige Sachbereiche zu ordnen (insbesondere die Schulpflicht), sind die letzten Jahrzehnte durch die Tendenz zu umfassenden Regelungen gekennzeichnet. Lernen Sie die diversen Rechtsquellen kennen!
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Strukturprinzipien der Verfassung und Grundrechte
Die Anwendung der Strukturprinzipien des Rechtsstaates, der Demokratie und des Sozialstaates sowie der Grundrechtsnormen auf das Schulwesen ermöglicht, das Gerüst eines Schulrechts mit Verfassungsqualität zu entwickeln, das jeder gesetzlichen Regelung vorgegeben ist.
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Berufsqualifizierende Bildungsgänge
Auf den Eintritt in bestimmte Berufe sollen berufsqualifizierende Bildungsgänge Jugendliche fachlich vorbereiten und gleichzeitig ihre Persönlichkeitsentwicklung fördern. Berufsqualifikationen können in Berufsschulen teilzeitlich, oder in beruflichen Vollzeitschulen (Berufsfachschule, Berufsaufbauschule und Fachschule) erworben werden.
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Migrationsbezogene Ungleichheit
Zu den großen Herausforderungen des Bildungssystems zählt der Umgang mit Kindern und Jugendlichen aus Zuwanderungsfamilien. Hinsichtlich der Integration ebenso wie bei der Frage nach der konkreten Beschulung von Geflüchteten, kommt dem Staat ein nicht unerheblicher Gestaltungsspielraum zu.
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Besonderheiten der Schulverfassungen der Länder
In den verschiedenen Bundesländern werden Schulkonferenzen unterschiedlich gewählt, sind unterschiedlich zusammengesetzt und unterscheiden sich in ihren Befugnissen.
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Fachaufsicht über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit
Schulaufsicht ist in erster Linie Fachaufsicht über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie erstreckt sich auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der den Schulen zugewiesenen Aufgaben. Die Fachaufsicht besteht gegenüber allen öffentlichen Schulen in gleichem Umfang, unabhängig davon, wer Schulträger ist.
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Schulträgerschaft, dienstrechtliche Zuordnung der Lehrkräfte, Schulfinanzierung: Übersicht über die Länder
Die Übersicht stellt in geraffter Form die dienstrechtliche Zuordnung der Lehrkräfte und die Besonderheiten bei der Auswahl der Schulleiter/-innen sowie die Schulfinanzierung einschließlich der Möglichkeiten der selbständigen Bewirtschaftung der Schulen Land für Land dar.
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Stand der Gesetzgebung im Bereich Selbständigkeit der Schulen
Seit etwa 20 Jahren hat die Forderung nach mehr Selbstständigkeit der Einzelschule in der Bildungspolitik und in der pädagogischen Diskussion an Bedeutung gewonnen. Dieser Grundsatz hat sich längst auch in der Gesetzgebung der Länder niedergeschlagen.
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Qualitätssicherung durch die Schulverwaltung
Die Schulverwaltung hat Standards zu setzen, an denen sich die Schulen orientieren müssen. Durch systematische Erfolgskontrollen muss sie den „Output“ der Schulen, auch im Vergleich zueinander, messen und bei Fehlentwicklungen einschreiten.
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Partizipation - Entwicklung und gegenwärtiger Stand
Partizipation in der Schule bedeutet die institutionalisierte Beteiligung der Lehrer/-innen, der Schüler/-innen sowie der Eltern an den Handlungen und Entscheidungen der Schule. Sie gewinnt in dem Maße an Bedeutung, als der Schule wichtige Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung überlassen werden.