Schulleitungen als Vorgesetzte

Schulleitungen als Vorgesetzte, Dienstvorgesetze und Behördenleitung

Die Schulleitung bildet den Dreiklang aus Vorgesetztem, Dienstvorgesetztem und Behördenleitung. Die Aufgaben sind dementsprechend umfangreich von Verwaltungsarbeiten über  die Organisation der Schule, dem Arbeitsschutz bis hin zu ganz praktischen Herausforderungen wie Eilbeschlüssen oder der Organisation bei Notfällen.

Schulleitungen als Vorgesetzte

Schulleitungen als Vorgesetzte

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    Vom Organisieren und Verwalten – das Berufsbild Schulleiter/in

    Es wird erklärt, welche Voraussetzungen, Befugnisse und Aufgaben mit dieser dienstrechtlichen Position verbunden sind, um einen erfolgreichen Schullalltag managen.

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    Alles Regeln – Post- und Briefverkehr richtig verwalten

    Täglich kommt Post zur Schule. Hier gilt es Regeln bei der Verwaltung und Zuständigkeit für diesen Punkt aufzustellen nun einzuhalten. Nur persönliche Schriftstücke dürfen ungeöffnet an den Adressaten gelangen.

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    Mitarbeiter im Schulbüro – wie Sie den Ablauf perfekt organisieren

    Das Schulbüro unterstützt insbesondere den/die Schuleiter/in bei ihren täglichen Aufgaben. Wichtig ist eine klare Arbeitszuweisung, auch das Ablagesystem, das Schularchiv und Öffnungszeiten müssen bestimmt werden. Außerdem sollte das Schulbüro technisch gut ausgestattet sein.

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    Schule als Behörde – das müssen Sie über den Verwaltungsakt wissen

    Die Schule hat auch Einzelentscheidungen zu treffen. Dies geschieht über einen Verwaltungsakt, der allen Beteiligten das Recht einräumt sich zur Sachlage zu äußern, dabei gibt es einige Regeln zu beachten, damit der Verwaltungsakt auch im rechtlich richtigen Rahmen abläuft.

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    Die Beschädigung – was bei der Bücherrückgabe wichtig ist

    Zwei Schadenfälle durch Schüler in der Schule. Lässt sich eine kaputte Scheibe noch einfach handhaben, so gilt es bei verliehen Büchern genau zu eruieren, wo der Schaden entstanden ist, außerhalb der Schule obliegt die Verantwortung dem Schüler und den Erziehungsberechtigten.

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    Dos and Don’ts – die Medikamentengabe in der Schule

    Die Medikamentengabe in der Schule ist ein Sonderfall, da es sich nicht um Dienstpflichten handelt. Dennoch gibt es auch hierfür sinnvolle Möglichkeiten wie Lehrkräfte Schüler unterstützen können, bei Notfällen jedoch muss gehandelt werden.

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    Die Hausverwaltung – wie Sie den/die Hausmeister/-in optimal einsetzen

    Die Hausverwaltung wird üblicherweise gemeinsam mit dem/der Hausmeister/-in wahrgenommen. Die Aufgaben beziehen sich auf das Hausrecht und Reinigung und Pflege des Schulgebäudes sowie Kontrollen und Schadenmeldung. Ganz allgemein dient die Aufgabe den Schulbetrieb zu sichern.

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    Umgang mit dem Sorgerecht – welchen rechtlichen Rahmen Sie kennen müssen

    Das Sorgerecht muss auch an der Schule berücksichtigt werden. Besteht ein gemeinsames Sorgerecht oder nicht hat vielfältige Auswirkungen auf den Umgang mit den Eltern. Die Lösung hängt dabei vom Einzelfall ab und dem rechtlichen Rahmen.

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    Die Hausordnung – alles was Sie darüber wissen müssen

    Die Hausordnung legt dem Rahmen fest, in dem der Schulbetrieb abläuft. Dabei gibt es viele Kleinigkeiten zu regeln, von der Pausenordnung über den Schulbeginn, bis hin zu Regeln im Krankheitsfall oder dem Ende des Schultages und dem Umgang mit schulischem Eigentum.

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    Dienstvorgesetzter? – Diese Stellung haben Sie wirklich

    Es wird detailliert geklärt, was ein Dienstvorgesetzter ist, welche Aufgaben und Befugnisse mit dieser Funktion verbunden sind und in welcher Weise dies auch auf Schulleiter zu trifft. Damit ist auch klar, welche Entscheidungen Schulleiter treffen können.

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    Die Wahrnehmung des Hausrechts – Schulleitung in der Pflicht?

    Das Hausrecht dient der Durchsetzung bestimmter Maßnahmen gegenüber schulischen und schulfremden Personen. Es dient in erster Linie dazu, Störungen zu vermeiden, die den Schulalltag oder das Schulgebäude betreffen, diese können bis hin zum Hausverbot reichen.

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    Verwaltung regeln – Die Verwaltungsleitung zur Schulleiterunterstützung

    Die Schulen brauchen Verwaltungsleiter/-innen, um die Schulleitung zu entlasten. Die wichtigsten Aufgaben ist die Unterstützung bei Organisation und Verwaltung, Hausverwaltung einschließlich der Mensa, bei Haushaltsangelegenheiten und der Beschaffung der Ausstattung der Schule.

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    Die Schulleitung – wie Sie Umgang mit sonstigem pädagogischem Personal gestalten sollten

    Pädagogische Mitarbeiter /-innen müssen in das tägliche Arbeitsleben an der Schule integriert werden. Der besondere Punkt ist die Arbeitszeit und wie diese auf Arbeitszeitkonten zu erfassen sind. Hierzu zählen auch die Zeiten bei Konferenzen oder bei der Aufsicht.

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    Verzwickter Fall – Zuständigkeit und Organisation des Arbeitsschutzes

    Eine knifflige Frage ist: Inwieweit ist der Schulleiter für den Arbeitsschutz verantwortlich? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten und hängt vom Bundesland ab. Grundkenntnisse sind erforderlich, das Einsetzen eines Sicherheits- und Arbeitsschutz beauftragten ebenso.

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    Eilige Entscheidungen – was für Sie die Eilkompetenz bedeutet

    Eine Eilkompetenz besagt nichts anderes, als das der/die Schulleiter/-in in dringenden Fällen – nicht auf Entscheidungen der Schulkonferenz oder der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte warten muss. Verschiedene Beispiele verdeutlichen, was unter die Eilbedürftigkeit fällt und was nicht.

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    Richtig handeln – Über den Umgang mit kranken Lehrkräften

    Für die Abwesenheit von Lehrkräften gibt es einige dienstrechtliche Regeln. So ist darauf zu achten, dass Krankmeldungen unverzüglich eingehen. Eine Attestpflicht besteht in jedem Fall bei Erkrankungen, die mehr als drei Arbeitstage dauern, doch auch hiervon kann in begründeten Fällen abgewichen werden.

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    Wenn man nichts sagen darf – das bedeutet die Verschwiegenheitspflicht

    Ein schwierig durchzusetzender Punkt an der Schule ist die Verschwiegenheit. Zu unterscheiden ist die dienstliche Verschwiegenheit, Verschwiegenheit im Rahmen von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsaufgaben und verfahrensrechtliche Geheimhaltungspflichten.

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    Für den Notfall gerüstet – so lösen Sie das Problem „Erste Hilfe“

    „Erste Hilfe“ ist eine Notfallsituation in der Schule. Schulleiter sind dabei die Verantwortlichen vor Ort. Wichtig dabei sind Meldeeinrichtungen und deren Verteilung in der Schule, die Ausstattung für den Notfall und den Einsatz der Ersthelfer – in der Regel – Schulbedienstete zu bestimmen.

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    Trocken im Dienst – wie Sie bei Alkoholproblemen von Lehrkräften richtig reagieren

    Alkohol in der Schule hat nichts zu suchen. Alkoholprobleme bei Lehrkräften sind nicht hinnehmbar. Dafür gibt es zahlreiche Lösungsmöglichkeiten, dies zu handhaben und ggf. zu sanktionieren. Eine Liste hilft mögliche Probleme bei Schulbediensteten zu erkennen.

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    Schulfremde Personen – was Sie darüber wissen sollten

    Wenn schulfremde Personen erscheinen, müssen Regelungen geschaffen werden, die den Umgang mit dieser Situation festlegen. Unterschieden werden müssen dabei von “Verirrte“ zu Störer oder gar Personen, mit kriminellen Absichten. Lehrkräfte und Schulbediensteten sind in die Maßnahmen entsprechend einzubinden.

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    Alles organisieren – so gestalten Sie das Abiturverfahren optimal

    Eine der zentralen Aufgaben in der gymnasialen Oberstufe ist die Organisation des Abiturs. So müssen Rahmen und Lehrpläne eingehalten, über die Zulassung von Schülern zum Abitur entschieden und nicht zuletzt auch über die Einhaltung und Durchsetzung des Prüfungsrechtes.

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    Organisation im Detail – was beim schriftlichen Abitur zu beachten ist

    Um den erfolgreichen Ablauf des schriftlichen Abiturs zu gewährleisten, gibt es zahlreiche Vorschriften und Verhaltensregeln vor und während der Prüfung. Eine besondere Bedeutung in diesem Zusammenhang hat der Prüfungsvorsitzende.

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    Das mündliche Abitur – Diese Aufgaben hat die Schulleitung

    Der Ablauf des mündlichen Abiturs unterliegt der Ständigen Vertretung und dem Oberstufenkoordinator. Sie müssen den Prüfungsablauf organisieren und die Prüfer instruieren. Ein Protokoll der Prüfung ist anzufertigen und ggf. Zuhörer und Gäste für die Prüfung zu bestimmen.

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    Für Prüfungsvorsitzende – was Sie wissen, und was Sie tun müssen

    Für jede staatliche Prüfung muss ein Prüfungsvorsitzender bestimmt werden. Danach gilt es bestimmte Aufgaben zu bewältigen. Dies lässt sich in drei Phasen unterteilen: vor Beginn des Prüfungszeitraums, der Prüfungszeitraum und nach dem Prüfungszeitraum.

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    Das Arbeitszeitgesetz – was Schulleiter/in wissen müssen

    Das Arbeitszeitgesetz regelt die Verpflichtung zur Arbeit von Schulbediensteten. So sind Ruhezeiten einzuhalten genauso wie Ruhepausen und Sonn- oder Feiertagsarbeit ist tabu. Diese Regeln gelten jedoch nicht in vollem Umfang für Schulleiter.

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    Die Fortbildungsverpflichtung – und wie Sie als Schulleitung diese steuern

    Fortbildungen sind für Lehrkräfte verpflichtend. Dies ist zwar auch Aufgabe der Kultusbehörden, jedoch meist dem Schulleiter übertragen, dabei ist es wichtig, die Fortbildungsnachweise zu kontrollieren, gleichzeitig aber auch auf die inhaltlichen Vorgaben der Lehrerkonferenz zu achten.

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Exzellentes Wissen von Profis für Profis

Gemeinsam mit einem multiprofessionellen Team von renommierten Herausgebern und Deutschlands besten Autoren aus allen relevanten Fachbereichen haben wir die größte digitale Wissensplattform für Schulleitungen geschaffen. Auf SchulleitungsWissen.de bieten wir Ihnen geballte Expertise und höchste inhaltliche Qualität!

Prof. Dr. Reinhold Jäger

Professor für Psychologie

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Dr. Armin Lohmann

ehem. Gymnasiallehrer, Berater, Autor

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Harald Mier

Schulleiter i.R., Coach, Bezirksverordneter

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Dr. Karin Oechslein

Direktorin des ISB

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Dr. Maike Reese

Kommunikationscoach, Organisationsberaterin und Dozentin

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Gerhard Regenthal, Referent auf SchulVerwaltung.de

Gerhard Regenthal

Management-Trainer, Schulberater und Autor

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Dr. Christa Schäfer

Pädagogin, Systemische Beraterin und Trainerin

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Jan Schütte

Berater, Trainer und Autor

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Prof. Dr. Dr. h.c. Rolf Arnold

Professor für Allgemeine Pädagogik

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Dennis Blauert

Leiter des Fachbereiches "Prävention und Fortbildung"

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Prof. Dr. Stefan Bornemann

Geschäftsführer des Netzwerks folie8 PartG

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Prof. Dr. Wolfgang Böttcher

Experte für Qualitätsentwicklung

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Prof. Dr. Hans Brügelmann

Experte für Grundschulpädagogik und -didaktik

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Prof. Dr. Olaf-Axel Burow

Professor für Allgemeine Pädagogik

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Dr. Christoph Edelhoff

ehem. Lehrer und Schulleiter

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Dipl. Psych. Christoph Eichhorn

Diplom-Psychologe

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M.A. Robert Erlinghagen

Supervisor, Coach, Berater

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Dr. Ernst Fritz-Schubert

Direktor Fritz-Schubert-Institut

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Max Fuchs

Professor für Allgemeine Pädagogik

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Harald Gesing

Abteilungsleiter und kommissarischer Dezernent

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Christian Goldschmitt

Studiendirektor, Trainer

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Regina Goldschmitt

Konrektorin

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Prof. Dr. Norbert Grewe

Professor für Psychologie

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Wendelin Grimm

Rektor i. R., Bildungsreferent

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Anne Haarmann

Anne Haarmann

Rechtsanwältin

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Verena Hertel

Langjährige Schulleiterin, Trainerin, Beraterin und Coach

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Dr. Dipl.-Päd. Heinz Hinz

Direktor und Schulleiter a.D.

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Apl. Prof. Dr. Timo Hoyer

Erziehungswissenschaftler und apl. Professor

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Prof. Dr. Martin Korte

Professor für Zelluläre Neurobiologie

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Martin Kramer

Leiter der Didaktik, der Mathematik

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Dr. Julia Kriesche

Erziehungswissenschaftlerin, Lehrerin, Trainierin und Coach

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Dr. Volker Krobisch

Schulleiter und Führungskräftetrainer

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Regina Kuratle

Erziehungswissenschaftlerin

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Prof. em Dr. Hildegard Macha

em. Professorin und Gender-Foscherin

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Dr. Frank Meetz

Promovierter Bildungsforscher

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Prof. Dr. habil. Thomas Prescher

Professor für Berufspädagogik

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Franca Quartapelle

Autorin und Lehrkraft (i. R)

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Dr. Hans-Günter Rolff

em. Professor für Bildungsforschung

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Dr. Andrea Schmerbauch

wissenschaftliche Mitarbeiterin

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Univ.-Prof. Dr. Michael Schratz

Experte für Führung, Professor für Schulpädagogik

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Beate Sitek

Schulleiterin, Supervisorin, Coach

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Dieter Smolka

Schulleiter i. R., Schulentwickler, Berater & Coach

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Prof. Dr. Frank Thissen

Professor für Mediendidaktik

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