
Organisation und Information
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Das Schulprofil schärfen – Wie Schulleitung Öffentlichkeitsarbeit organisiert
Öffentlichkeitsarbeit ist eine strategische Aufgabe der Schulleitung, in die aber alle an der Schule beteiligten Gruppen einbezogen werden sollten. Dabei gilt es Werte und Eigenheiten der Schule professionell nach außen zu präsentieren und gleichzeitig nach innen ein „Wir-Gefühl“ zu schaffen.
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Klassenarbeiten, Klausuren und Co. – Wie Sie mit Lernerfolgskontrollen umgehen
Die Schulleitung hat auf die Vereinheitlichung von Klassenarbeiten, Klausuren usw. hinzuwirken und diesen Prozess zu überwachen. Zudem muss sie von jeder Lernerfolgskontrolle in der Regel drei Arbeiten überprüfen, in diese Aufgabe sollte sie die Funktionsträger/-innen einbeziehen.
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Kriterien der Leistungsbewertung – Wie Sie Eltern und Schüler ausreichend informieren
Eltern und Schüler/-innen haben ein Recht von Lehrkräften und der Schulleitung über Kriterien der Leistungsbeurteilungen sowie Versetzungs- und Prüfungsbedingungen informiert zu werden. Der Schulleitung obliegt es, einheitliche Bewertungsmaßstäbe zu organisieren und bei Beratungsfehlern korrigierend einzugreifen.
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Reden ist Gold – Wie Sie Elternsprechtage organisieren
Wann und wie Elternsprechtage an der Schule stattfinden, legt die Schulleitung – möglichst unter Einbeziehung der Schul- und der Gesamtkonferenz – fest. Darüber hinaus hat sie zu regeln, ob Lehrkräften als Ausgleich Unterrichtsausfall gewährt wird.
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Recht auf Informationen – Warum die Beratung von Schüler/-innen und Eltern so wichtig ist
Die gemeinsame Erziehungsaufgabe von Elternhaus und Schule erfordert ein ständiges Gespräch. Schulen und Schulbehörden sind deshalb verpflichtet, Schüler/-innen sowie deren Erziehungsberechtigte umfassend über alle für sie wesentlichen Schulbelange zu informieren und zu beraten.
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Wer spricht wie mit wem? Wie Sie den Informationsfluss in der Schule verbessern
Sind Lehrkräfte, Schüler/-innen und Eltern über alle wichtigen Vorgänge gut informiert, trägt dies maßgeblich zu einem guten Gelingen an der Schule bei. Zu unterscheiden ist dabei grundsätzlich zwischen Informationsinhalten und Informationswegen.
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Über alle Kanäle – Wie Sie Kommunikationswege richtig nutzen
Die Kommunikationsmittel an der Schule sind mannigfaltig – von Gesprächen und Konferenzen über schriftliche Informationen bis zu elektronischen Nachrichten und Aushängen. Die Schulleitung sollte möglichst viele Kommunikationswege kennen und nutzen.
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Gesprächsbereitschaft sichern – Ihre Argumentationshilfe für eine gute Lehrererreichbarkeit
Als Beschäftigte einer Behörde haben auch Lehrkräfte dem öffentlichen Organisationsrecht zu entsprechen. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger – also in diesem Fall der Eltern und Schüler/-innen – sollten sie über feste Sprechzeiten und eine Dienst-Mailadresse erreichbar sein.
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Schule und Recht – Wie Sie Mitarbeiter/-innen über Rechts- und Verwaltungsvorschriften informieren
Für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften an der Schule ist die Schulleitung zuständig. Sie hat zu ermöglichen, dass die Mitarbeiter/-innen ausreichendes Rechtsbewusstsein erlangen, und ihnen entsprechend Zugang zu allen wichtigen Gesetze und Informationen zu ermöglichen.
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Einspruch erlaubt – Das müssen Sie über das Rechtsschutzbegehren von Eltern und Schüler/-innen wissen
Sind Eltern oder Schüler/-innen mit Entscheidungen der Lehrkräfte, Konferenzen, der Schulaufsicht oder des Schulträgers nicht zufrieden, können sie formlos oder formell dagegen vorgehen. Die Schulleitung hat die Betroffenen auf mögliche Vorgehensweisen hinzuweisen und diese zu erläutern.
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Auf Widerspruchsrecht hinweisen – Wie Sie Rechtsschutzbelehrungen sinnvoll einsetzen
Rechtsschutzbelehrungen weisen Schüler/-innen bzw. deren Erziehungsberechtigte auf die Möglichkeit des Widerspruchs im Hinblick auf Entscheidungen der Schule hin. Im bestimmten Fällen kann es für die Schulleitung sinnvoll sein, Bescheide der Schule mit solchen Belehrungen zu versehen.
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Wenn Schüler/-innen Einspruch einlegen – So gehen Sie mit Widerspruchsverfahren in Prüfungsangelegenheiten um
Gegen Entscheidungen in Prüfungsangelegenheit dürfen Schüler/-innen bzw. deren Erziehungsberechtigte Widerspruch einlegen. Dieser zieht ein Widerspruchsverfahren nach sich, über das die Schulleitung bzw. das Kulturministerium entscheidet. In bestimmten Fällen kann der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung haben.
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Sofortige Vollziehung – Wie Sie Entscheidungen und Ordnungsmaßnahmen trotz eines Widerspruchs umsetzen
Ein Widerspruch von Schüler/-innen oder deren Erziehungsberechtigten gegen schulische Verwaltungsakte wie Versetzungsentscheidungen oder Ordnungsmaßnahmen kann eine aufschiebende Wirkung haben. Allerdings ist es in solchen Fällen für die Schule/Behörde möglich, die sofortige Vollziehung anzuordnen.
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Informationsecht trotz Volljährigkeit – Warum Sie Eltern erwachsener Schüler/-innen in Konfliktfällen benachrichtigen dürfen
Im Zuge des Amoklaufs in Erfurt gab es in einigen Schulgesetzen Änderungen zu den Informationsrechten von Eltern volljähriger Schüler/-innen. Die Schulen dürfen infolge die Eltern über bestimmte Vorkommnisse auch dann informieren, wenn deren Kind dem zuvor generell widersprochen hatte.
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Damit alles rechtens ist – Wie Sie das Thema Datenschutz in Organisation und Verwaltung angehen
Ob in Schülerbögen, Klassenbüchern, automatisierten Sammlungen oder auf privaten PCs der Lehrkräfte – im Schulalltag sammeln sich personenbezogene Daten in großer Zahl an. Die Schulleitung hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Umgang mit diesen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
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Amoktaten an Schulen – Wie Sie vorbeugende Maßnahmen treffen
Im Hinblick auf Amoktaten gilt es, vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Lehrkräfte sollten gegenüber Verhaltensauffälligkeiten bei Schülern/-innen sensibilisiert werden und wissen, welche Sofortreaktionen im Ernstfall wichtig sind. An der Schule sollte ein Kriseninterventionsteam eingerichtet werden.
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Nicht ohne Vorwarnung – Das müssen Sie über die Androhung von Ordnungsmaßnahmen wissen
Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schüler/-innen, wie z.B. Verweise oder Ausschlüsse, sind Verwaltungsakte und erfordern zuvor eine Androhung. Eine solche auszusprechen gehört in der Regel zu den Aufgaben der Schulleitung. Versäumt die Schule die Androhung schuldhaft, ist die Ordnungsmaßnahme rechtswidrig.